Private Kartellrechtsdurchsetzung - Österreich Deutschland - Private Enforcement - Kartell Schadenersatz <p>Dr. iur. Dirk T. Wiemer LL.M. MBA <p>Rechtsanwalt Deutschland, Österreich (EuRAG)
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Private Enforcement - Kartell Schadenersatz

RA Dr. iur. Dirk T. Wiemer LL.M. MBA

Rechtsanwalt Deutschland, Österreich (EuRAG)

 
Kanzlei

GUGERBAUER & PARTNER Rechtsanwälte WIEN - BRÜSSEL
Opernring 1
A-1010 Wien

Telefon: +43-1-5867000
Fax: +43-1-5867000-20
E-Mail: kanzlei@schadenersatzrecht.de
Homepage:  http://www.wirtschaftsrecht.at
 

Ausbildung


Dr. iur. - Private Kartellrechtsdurchsetzung / Private Enforcement
(Universität Wien)
"mit Auszeichnung - summa cum laude"

Stipendiat des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung (Leistungsstipendium)

Auszeichnung mit dem Erfolgspreis des Instituts für Recht der Wirtschaft der Universität Wien

MBA - Master of Business Administration (General Management)
(Technische Universität Wien)
"mit Auszeichnung"

LL.M. - Master of Laws (Internationales Wirtschaftsrecht)
(Donau-Universität Krems)
"mit Auszeichnung"

Akademischer Europarechtsexperte (Recht der Europäischen Union)
(Donau-Universität Krems)
"mit Auszeichnung"

Assessor iur. - Volljurist / Befähigung zum Richteramt
(Freistaat Thüringen)

Berufsausbildung zum Elektroniker
(Carl Zeiss Jena)

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RA Dr. iur. Dirk T. Wiemer LL.M. MBA dissertierte im September 2007 zum Thema "Keine Klagen? Private Enforcement im Kartellverfahren."
Verlag Österreich, Wien, 2008 (im Erscheinen).

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Universitäten: Friedrich Schiller Universität Jena, Albert Ludwigs Universität Freiburg i. Br., Universität Augsburg, Universität Bielefeld, Donau Universität Krems, Universität Wien und Technische Universität Wien.

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Berufliche Laufbahn


Dr. Wiemer ist deutscher Rechtsanwalt und (eintragungsfähiger) österreichischer Rechtsanwalt (EuRAG).

Zudem ist er Schriftleiter / Chefredakteur der im Verlag Österreich erscheinenden Zeitschrift für Beihilfenrecht.

Rechtsanwalt Dr. Wiemer war Rechtsreferendar am Oberlandesgericht Thüringen. Im Rahmen des Referendariates arbeitete er bei verschiedenen Gerichten, einer Staatsanwaltschaft, einem Rechtsamt, bei "Müller Boon Dersch Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater" in Jena und bei "Lansky, Ganzger & Partner Rechtsanwälte" in Wien.

2004 wurde Dr. Wiemer in die Liste der Rechtsanwälte der Rechtsanwaltskammer Berlin und in die Liste der niedergelassenen europäischen Rechtsanwälte der Rechtsanwaltskammer Wien eingetragen.

Seit März 2004 ist er bei GUGERBAUER & PARTNER Rechtsanwälte Wien-Brüssel als Rechtsanwalt in Wien tätig.

Rechtsanwalt Dr. Wiemer berät in allen Fragen des deutschen, europäischen und österreichischen Rechts. Besondere Schwerpunkte bilden das Kartellrecht, das Europarecht, das Wettbewerbsrecht, das Beihilfenrecht, das Vergaberecht und das Schadenersatzrecht.

Dr. Wiemer vertritt vor allen deutschen, österreichischen und europäischen Gerichten und Behörden.

Die Kanzlei Wien befindet sich direkt gegenüber der Wiener Staatsoper im sog. "Heinrichshof" in der obersten Etage.

Das Büro Brüssel befindet sich in der Rue de la Loi gegenüber dem Hauptsitz der Europäischen Kommission (Berlaymont-Gebäude).

Private Enforcement / Schadenersatz Kartellrecht / Kartellrechtsdurchsetzung / Schadensersatz / Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung


RA Dr. iur. Dirk T. Wiemer LL.M. MBA dissertierte im September 2007 zum Thema "Keine Klagen? Private Enforcement im Kartellverfahren." Die Dissertation wurde mit der Bestnote "mit Auszeichnung" (summa cum laude) bewertet und mit dem Erfolgspreis des Instituts für Recht der Wirtschaft der Universität Wien ausgezeichnet.

Dr. Wiemer verfügt zudem über erfolgreiche praktische Erfahrungen sowohl in der Abwehr als auch der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen Kartellrechtsverstößen.

 

 

Kammer

RAK Berlin, RAK Wien (EuRAG)

Sprachen

Deutsch
Englisch
Russisch

Links


http://www.kartellrecht.at Informationen von GUGERBAUER & PARTNER zum österreichischen und europäischen Kartellrecht
http://www.wettbewerbsrecht.at Informationen von GUGERBAUER & PARTNER zum Recht des unlauteren Wettbewerbs (UWG)
http://www.vergaberecht.net Informationen von GUGERBAUER & PARTNER zur öffentlichen Auftragsvergabe
http://www.venturecapital.at Informationen von GUGERBAUER & PARTNER zur Finanzierung und Förderung von Unternehmen
http://www.internetrecht.at Informationen von GUGERBAUER & PARTNER zum E-Commerce
http://www.rundfunkrecht.at Informationen von GUGERBAUER & PARTNER zum Rundfunk- und Medienrecht
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http://www.jusline.at Das Portal zum österreichischen und europäischen Recht
http://www.jurbooks.at Die größte juristische Fachbuchhandlung Österreichs
http://www.wirtschaftsrecht.at Gugerbauer & Partner Rechtsanwälte

 
Tätigkeitsschwerpunkte

  • Private Enforcement
  • Europarecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Vergaberecht
  • Private Kartellrechtsdurchsetzung
  • Schadenersatz Kartellrecht
  • Deutsches Recht
  • Österreichisches Recht
  • Schadenersatz Kartellrecht

Fachveröffentlichungen


Keine Klagen? Private Enforcement im Kartellverfahren.
, Dissertation, Universität Wien, September 2007

Neuigkeiten

  • LIFTKARTELL: 75,40 Mio EUR Geldbuße über fünf Aufzugs- und Fahrtreppenhersteller verhängt

    Das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht hat am 14.12.2007 insgesamt 75,40 Mio EUR Geldbußen über folgende Unternehmen verhängt:

    · Otis GmbH 18,2 Mio EUR,
    · Kone Aktiengesellschaft 22,5 Mio EUR,
    · Schindler Aufzüge und Fahrtreppen GmbH 25 Mio EUR,
    · Haushahn Aufzüge GmbH 6 Mio EUR und
    · Doppelmayr Aufzüge AG 3,7 Mio EUR.

    In der ausgewogenen Entscheidung führte das Kartellgericht aus, dass die Unternehmen mehrere Jahre geheime Absprachen über die Aufteilung von Projekten, über Preise sowie über sonstige sensible Marktinformationen getroffen haben. Das Verfahren wurde nach umfangreichen und monatelangen Ermittlungen der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) beim Kartellgericht eingeleitet. Die Absprachen haben wesentliche Teile der Geschäftstätigkeit der Unternehmen betroffen: das Geschäft für Neuerrichtung sowie Wartung und Modernisierung von Aufzügen und Fahrtreppen. Derartige Absprachen sind volkswirtschaftlich äußerst schädlich und wirken sich für Verbraucher nachteilig aus. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

    "Diese Entscheidung ist ein Erfolg für den Rechtsstaat und zeigt, dass Kartellbehörden rasch, zeitnah und effizient arbeiten und entscheiden", erklärte Theodor Thanner, Generaldirektor für Wettbewerb (BWB).

    Kronzeugenregelung bewährt sich

    "Mit diesem ersten großen Fall eines Kronzeugen haben die Kartellrechtsinstitutionen in Österreich eine Bewährungsprobe bestanden", zeigte sich Stefan Keznickl, Sprecher der BWB, erfreut.

    Das Verfahren wurde im September 2006 durch ThyssenKrupp als Kronzeugen in Gang gesetzt. Das Unternehmen hat vor der BWB ausgesagt, wofür ihm im Gegenzug Straffreiheit gewährt wurde. Im Zuge der umfangreichen Ermittlungen der Bundeswettbewerbsbehörde, die in enger Abstimmung mit dem Bundeskartellanwalt erfolgten, hat Otis als zweiter Kronzeuge ausgesagt, wofür eine Geldbußenminderung von 50 Prozent zugestanden wurde.

    Kartellverstöße keine Kavaliersdelikte

    "Diese wegweisende Entscheidung hat erneut gezeigt, dass sich Kartellabsprachen auch in Österreich nicht lohnen dürfen und dass Verstöße gegen das Kartellgesetz keine Kavaliersdelikte sind", betonte Stefan Keznickl von der BWB. Schon im Februar 2007 wurden gegen dieselben Konzernunternehmen Geldbußen von der Europäischen Kommission wegen ähnlicher Kartellverstöße in anderen EU-Staaten verhängt.